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Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Neuhofen e.V.

Am Schlittweg 10 - 12
67141 Neuhofen

info[at]drk-neuhofen[dot]org

Ansprechpartner

Bereitschaftsleiter

bereitschaft[at]drk-neuhofen[dot]org

 

Nächste Blutspende

» 17. Februar 2020

von 17:30 - 20:30 Uhr

Im DRK-Haus , Woogstr. 91

 

Nächste Blutspende

» 04. Mai 2020

von 17:30 - 20:30 Uhr

Im DRK-Haus , Woogstr. 91

 

Nächste Blutspende

» 06. Juli 2020

von 17:30 - 20:30 Uhr

Im DRK-Haus , Woogstr. 91

 

 

 

Sanitätswachdienst

Rockkonzert, Fußballspiel, Karnevalsumzug oder Straßenfest: Wo viele Menschen aufeinander treffen, gibt es zahlreiche kleine und größere Notfälle. Ob ein Kind sich das Knie aufschürft, ein begeisterter Fan ohnmächtig wird oder einem Läufer beim Marathon die Luft ausgeht – der Sanitätswachdienst des Deutschen Roten Kreuzes leistet schnelle Hilfe.

Warum ist ein Sanitätswachdienst sinnvoll?

Wie auch andere Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes und anderer Hilfsorganisationen bieten wir, der DRK Ortsverein Neuhofen e.V., die sanitätswachdienstliche Vorsorge und Betreuung bei Veranstaltungen aller Art an. Unsere ehrenamtlichen Helfer der Bereitschaft verfügen nicht nur über dementsprechendes Material, sondern auch über die dafür benötigte medizinische Ausbildung. Ziel ist es unsere Helfer durch regelmäßig stattfindende Ausbildungen fortlaufend zu schulen und weiter zu qualifizieren, damit diese auch im Notfall schnell und adäquat handeln können.

 

Die Anforderung eines Sanitätswachdienstes ist nicht nur bei Großveranstaltungen wie Konzerten sinnvoll, sondern kann durchaus auch bei kleineren Veranstaltungen wie Sportwettkämpfen und Festen sinnvoll sein. Zudem fordert der Gesetzgeber sowie die genehmigende kommunale Behörde häufig die Einrichtung eines Sanitätswachdienstes, denn der Veranstalter trägt die Sorgfaltspflicht für seine Teilnehmer und Besucher.Auf jeder Veranstaltung kann es aufgrund des größeren Menschenaufkommens oder der Veranstaltung selbst schnell einmal zu medizinischen Notfällen oder Unfällen kommen, bei denen eine schnelle (Erst)Versorgung durch medizinisch geschultes Personal erforderlich ist. Der öffentliche Rettungsdienst kommt dafür nur bedingt in Frage, da bis zum Eintreffen eines Rettungsfahrzeuges wichtige Minuten verstreichen können und vor allem bei Großveranstaltungen den öffentlichen Rettungsdiensten meist das Wissen über die örtlichen Gegebenheiten fehlt oder für Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen ist (z. B. bei Stadt- oder Straßenfesten).

 

Ganz wichtig für jeden Veranstalter ist dementsprechend das rechtzeitige Einbinden einer Hilfsorganisation in seine Veranstaltung, da auch wir uns darauf einstellen müssen – personell als auch materiell.

Auszug aus dem Landesbrand- und -katastrophenschutzgesetz (LBKG), §33 "Sicherheitswache"

"Die nach § 32 Abs. 2 zuständige Behörde, in den Fällen des § 6 Nr. 1 Buchst. b die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, kann im Benehmen mit den Aufgabenträgern nach § 2 Abs. 1 bei Veranstaltungen, bei denen im Falle eines Brandes, einer Explosion oder eines sonstigen Gefahr bringenden Ereignisses eine größere Anzahl von Menschen gefährdet werden kann, vom Veranstalter verlangen, dass eine Brandsicherheitswache und eine Sanitätswache eingerichtet werden (Sicherheitswache) sowie deren Art und Umfang bestimmen. Der Veranstalter trägt die Kosten. § 36 Abs. 4 gilt entsprechend."

Sie planen eine Veranstaltung und benötigen dafür einen Sanitätswachdienst?

Der DRK Ortsverein Neuhofen e.V. steht ihnen gerne bei der Planung und Durchführung eines Sanitätswachdienstes zur Verfügung. Treten sie einfach mit uns in Kontakt und wir beraten sie gerne. Aber auch für uns gilt: "Je früher desto besser!"

Eine Dienstanforderung sollte mindestens 4 Wochen vor Beginn der geplanten Veranstaltung stattfinden damit wir genügend Vorlaufzeit für die nötigen Vorbereitungen haben.

Bei einer Anfrage benötigen wir in jedem Fall folgende Daten von ihnen:

  • Name und Anschrift des Veranstalter
  • Veranstaltungsort
  • Art der Veranstaltung
  • Tag und Zeit
  • Erwartete Besucher- / Teilnehmerzahl
  • evtl. Auflagen der genehmigenden Behörde
  • Name des Ansprechpartners vor Ort

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